Mitgliedschaft im OAMV

 

Auszug aus den Statuten:

Artikel 5 Mitgliedschaft
Der Beitritt zum OAMV steht allen im Verbandsgebiet tätigen Blasmusikformationen des BKMV, nachstehend als Vereine bezeichnet, offen. Es können auch ausserhalb der Verbandsgrenzen Vereine durch Beschluss der DV aufgenommen werden.

Artikel 6 Aufnahmegesuch der Vereine 
Zur Aufnahme in den Verband hat sich der Verein beim Präsidenten OAMV schriftlich anzumelden. Der Anmeldung ist ein Exemplar der Vereinsstatuten beizulegen.

Artikel 7 Aufnahmebestätigung
Nach erfolgter Aufnahme durch die DV erhält der Verein vom Vorstand OAMV eine Aufnahmebestätigung als Verbandsverein, wobei ihr die gültigen Verbandsstatuten und Reglemente ausgehändigt werden.

Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird an der DV festgelegt und beträgt pro Verein aktuell CHF 200.00.